Anwaltskanzlei 
  Meyer-Kröner  

Arbeitsrecht

Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Meyer-Kröner ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, mit ihr haben Sie somit eine ausgewiesene Expertin auf Ihrer Seite. Durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung vertritt sie Ihre Position bestmöglich.

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Befristung
  • Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen, wie z.B. Vergütung, Urlaubsansprüche oder Zeugniserteilung
  •   
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • Rechte Schwerbehinderter im Betrieb